Bezahlbarer Wohnraum, Verdrängung, Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt, barrierefreie Wohnungen, Obdachlosigkeit – all diese Aspekte aus dem Themenfeld Wohnen und Mieten rücken derzeit das Quartiersmanagement Leipziger Osten und das Stadtteilmanagement Schönefeld mit einer Veranstaltungsreihe in den Fokus. Die Inhalte der Veranstaltungsreihe und Hinweise zu Beratungsangeboten werden hier zusammengetragen und können unter den einzelnen, thematisch sortierten, Unterseiten abgerufen werden:
Inhaltsverzeichnis
Die Plattform Wohnen
Um das Thema „Mieten & Wohnen“ intensiv auch mit Akteuren im Stadtgebiet zu diskutieren und wurde die „Plattform Wohnen“ gegründet. Es soll den Austausch zwischen Wohnungswirtschaft, Stadtverwaltung und Akteuren auf Stadtteilebene organisieren, um Verlässlichkeit und Kooperation zu fördern. Für die unterschiedlichen Ansprechpersonen und Angebote soll das Netzwerk eine koordinierende Funktion bieten und das gemeinsame Verständnis zu Handlungsbedarfen beim Thema „Wohnen“ im Leipziger Osten und in Schönefeld weiterentwickeln.
Die Ansprechpersonen und die nächsten Termine des Netzwerks finden Sie hier:
Eine Zusammenfassung bisheriger Veranstaltungen rund um’s Wohnen finden Sie hier:
Dialog im Stadtteil – „rund um´s Wohnen“
Der Wohnungsmarkt im Leipziger Osten und Nordosten – ein Überblick
Der Wohnungsmarkt im Leipziger Osten und Nordosten spannt sich zunehmend an. Zwischen 2014 und 2019 ist die Anzahl der Haushalte in diesem Bereich um durchschnittlich 25 Prozent gestiegen, gleichzeitig erhöhten sich die Mieten stark. Obwohl im Vergleich von allen Stadtteilen Leipzigs die Mieten in den östlichen und nordöstlichen Vierteln noch immer im unteren Mittelfeld liegen, steigt der finanzielle Druck auf die Bewohnerinnen und Bewohner und sie sind von Verdrängung bedroht. Die Stadt Leipzig beobachtet und diskutiert ähnliche Entwicklungen im gesamten Stadtgebiet versucht mit verschiedenen Werkzeugen gegenzusteuern. Gerade erst wurde die sogenannte „Kappungsgrenze“ um weitere fünf Jahre verlängert. Damit dürfen Mieten in bestehenden Mietverträgen innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Auch die neu verabschiedete „Soziale Erhaltungssatzung“ zielt darauf die Bewohnerschaft in sechs Stadtteilen, darunter zwei im Leipziger Osten, vor Verdrängung zu schützen, indem sie Luxussanierungen verhindert. In diesen Gebieten darf nur noch nach einem normalen Standard saniert werden, Videosprechanlagen, Aufzüge oder große Balkons dürfen beispielsweise nur noch in Einzelfällen nach einer Prüfung ein- bzw. angebaut werden. Marmorfliesen, Parkettböden oder beheizbare Handtuchhalter sollen gar nicht mehr erlaubt sein.
Häufig ist es aber gar nicht die Gesetzeslage, sondern die Unkenntnis über die eigenen Rechte, die zu unverhältnismäßigen Mieterhöhungen und Verdrängung führt. Das Sozialamt der Stadt Leipzig hat in Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement Leipziger Osten eine Broschüre veröffentlicht, die Mieterinnen und Mieter über ihre Rechten und Pflichten aufklärt und weitere Tipps rund ums Wohnen gibt. Die Broschüre liegt in den Bürgerämtern und Stadtteilbibliotheken aus und kann hier online abgerufen werden:
Eine ausführliche Übersicht zur Entwicklung des Wohnungsmarktes finden Sie hier in der Präsentation von Mike Reichmuth vom Stadtplanungsamt:
Fragen und Antworten zum Thema
Müssen denn diese Baufertigstellungen überhaupt gemeldet werden bei Sanierungen von Wohnungen? Gibt es Daten dazu, von wem die Bauvorhaben durchgeführt werden? Welcher Anteil entfällt auf Großunternehmen?
Teilantwort: Unter den Bauvorhaben, die aktuell durchgeführt werden, gibt es sechs Großunternehmen, drei davon lokal aus Leipzig.
Kann das Quartiersmanagement Berichte zu Verdrängung anonymisiert veröffentlichen? Es passiert da vieles „still“.
Diese Verdrängungen (Umzüge, etc.) erfolgen meist still und werden durch Bewohner:innen beobachtet. Die wenigsten fragen konkret nach einem Auszugsgrund. Wenn Fälle von Entmietung gemeldet werden, nehmen wir diese auf. Ein konkretes Vorgehen zur Veröffentlichung haben wir bisher nicht, dies sollte geprüft werden.
Es gibt aber zivilgesellschaftliche Kartierungsprojekte, dort können Entmietungen anonymisiert eingetragen werden. Es gab auch für Leipzig dazu Vorstöße, eine Karte ist hier zu finden, inwieweit diese aktuell ist, können wir leider nicht sagen:
Gibt es offizielle Statistiken zur Entmietung in Leipzig? Falls ja, wie ausführlich sind die Daten? Sind diese zugänglich?
Offizielle Statistiken werden dazu leider nicht geführt, da die Stadt nur von Räumungsterminen erfährt, nicht aber von Entmietungen.
Verdrängung und Gegegenmaßnahmen
Bedingt durch den sich zunehmend anspannenden Wohnungsmarkt im Osten und Nordosten Leipzigs (vgl.: Der Wohnungsmarkt im Leipziger Osten und Nordosten) erhöht sich der finanzielle Druck auf die hier lebenden Bewohnerinnen und Bewohner. Mit verschiedenen Maßnahmen und Werkzeugen versucht die Stadt Leipzig gegenzusteuern. Im Folgenden stellen wir zwei Maßnahmen vor.
Die Soziale Erhaltungssatzung
Die „Soziale Erhaltungssatzung“ zielt darauf, die Bewohnerschaft in sechs Stadtteilen, darunter zwei im Leipziger Osten, vor Verdrängung zu schützen, indem sie Luxussanierungen verhindert. In diesen Gebieten darf nur noch nach einem normalen Standard saniert werden, Videosprechanlagen, Aufzüge oder große Balkons dürfen beispielsweise nur noch in Einzelfällen nach einer Prüfung ein- bzw. angebaut werden. Marmorfliesen, Parkettböden oder beheizbare Handtuchhalter sollen gar nicht mehr erlaubt sein. Am 05. November 2020, 18 Uhr stellen Vertreter:innen der Stadt Leipzig die Soziale Erhaltungssatzung im Jugendclub „OFT Rabet“ vor. Es gibt die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Die Veranstaltung wird auch als Online-Stream übertragen. Mehr zur Sozialen Erhaltungssatzung auf leipzig.de:
https://www.leipzig.de/bauen-und-wohnen/stadterneuerung-in-leipzig/soziale-erhaltungssatzungen/
Rückfragen zur Sozialen Erhaltungssatzung
Wie lange hat das Verfahren zur Verabschiedung der Erhaltungssatzung gedauert?
Der Prozess hat in Leipzig im Vergleich zu anderen Städten vergleichbar lange gedauert. Zwischen den notwendigen Voruntersuchungen bis zur Veröffentlichung Anfang Juli diesen Jahres liegen ca. 3 Jahre. Jedoch konnten die Verantwortlichen aus dem bisherigen Prozess lernen, so dass es zukünftig schneller gehen wird.
Bis wann gilt die Erhaltungssatzung? Können Eigentümer darauf spekulieren, dass sie irgendwann ausläuft?
Die soziale Erhaltungssatzung ist nicht zeitlich befristet.
Stehen die Gutachten zu Verfügung?
Die “Detailuntersuchung zur Prüfung des Einsatzes einer sozialen Erhaltungssatzung gemäß §172 Absatz 1, Satz 1, Nummer 2 BauGB zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Stadtraum Ost in Verbindung mit Südost” ist hier einzusehen: – Link ergänzen
Der erwähnte Beschlussvorschlag mit Anlagen kann hier abgerufen werden: https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1016569
Das mit dem Vorkaufsrecht an Dritte klingt interessant. Könnte z.B. auch festgelegt werden, dass Zusammenschlüsse von Mieter:innen/Selbstnutzer:innen automatisch das Vorkaufsrecht bekommen?
Beim Vorkaufsrecht an Dritte müssen diese das Wohl der Allgemeinheit übernehmen. Der/die Dritte muss innerhalb von zwei Monaten zur Verfügung stehen.
Es gibt Überlegungen, eine Interessenbekundung von Dritten zu ermöglichen und entsprechende Rahmenvereinbarungen bereits im Vorfeld zu treffen.
Wo können sich Mieter:innen hinwenden, wenn Sie Fragen zur Sozialen Erhaltungssatzung haben? Wo finden Mieter:innen die Informationen?
Ein politisches Mittel gegen unbegrenzte Mieterhöhung: Die Kappungsgrenze
Die Kappungsgrenze schreibt vor, dass Mieten in bestehenden Mietverträgen innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden dürfen. Sollten Vermieter.innen diese Steigerung überschreiten ist dies gesetzeswidrig, Mieter:innen können in diesem Fall rechtliche Schritte einleiten. Verschiedenen Organisationen in Leipzig bieten hierbei Unterstützung an. Mehr zu diesen Angeboten hier: Probleme mit Vermieter:innen, Mieterhöhung oder Nebenkosten. Mehr Infos zur Kappungsgrenze gibt es hier:
https://www.leipzig.de/news/news/mieten-kappungsgrenze-fuer-leipzig-auf-15-prozent-reduziert/
Die eigenen Rechte kennen schützt vor Verdrängung
Das Sozialamt der Stadt Leipzig hat in Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement Leipziger Osten eine Broschüre veröffentlicht, die Mieterinnen und Mieter über ihre Rechten und Pflichten aufklärt und weitere Tipps rund ums Wohnen gibt. Die Broschüre liegt in den Bürgerämtern und Stadtteilbibliotheken aus und kann hier online abgerufen werden: Download der Mietrechtsbroschüre.
Mietspiegel und Mietspiegelrechner helfen beim Vergleich
Grundsätzlich dürfen Vermieter:innen ortsübliche Vergleichsmieten nicht stark überbieten. Für einen Vergleich hilft der Mietspiegel der Stadt Leipzig. Seit 2021 können Bürger:innen ihre Miete mit dem Mietspiegelrechner auf leipzig.de vergleichen: zum Mietspiegelrechner
Probleme mit Vermieter:innen & Mieterhöhung
Immer wieder geraten Mieterinnen und Mieter in Konflikt mit den Wohnungs- bzw. Hauseigentümer:innen oder der Hausverwaltung. Im Folgenden werden Beratungs- und Hilfsangebote vorgestellt, die bei solch einem Konflikt helfen können. Informationen zu den Rechten und Pflichten von Mieter.innen gibt es in der Mietrechtsbroschüre, die das Sozialamt der Stadt Leipzig in Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement Leipziger Osten veröffentlicht hat. Die Broschüre liegt in den Bürgerämtern und Stadtteilbibliotheken aus und kann hier online abgerufen werden:
Rückfragen zur Mietrechtsbroschüre
Ist es geplant, die Broschüre auch in anderen Sprachen zugänglich zu machen?
Eine Übersetzung der Überschriften durch das Referat für Migration und Integration ist geplant, eine Komplettübersetzung ist nicht leistbar. Ideen zur besseren Kommunikation wären:
- Beratungsangebote für Migrantinnen veröffentlichen (VSZ „Wir sind für alle da“)
- mehrsprachigen Vereinen / MSO´s die Broschüre erklären und vorbeibringen
Was hattet ihr für Gründe, selbst-organisierte Beratungen und Zusammenschlüsse wie den „Miettreff Leipziger Osten“ oder diese Beratung leipzigfueralle.de/2019/04/13/neue-mietberatung/ nicht aufzunehmen?
In die Broschüre haben wir nach längeren Diskussionen nur stadtweiten Anbieter aufgenommen. U.a. um die öffentliche Stellen nicht aus der Verantwortung nehmen und ehrenamtliche Strukturen nicht zu überlasten. Stadt für Alle hat eine Broschüre mit u.a. ehrenamtlichen Beratungsstrukturen herausgebracht.
Mietspiegel und Mietspiegelrechner helfen beim Vergleich
Grundsätzlich dürfen Vermieter:innen ortsübliche Vergleichsmieten nicht stark überbierten. Für einen Vergleich hilft der Mietspiegel der Stadt Leipzig. Seit 2021 könen Bürger:innen ihre Miete mit dem Mietspiegelrechner auf leipzig.de vergleichen: zum Mietspiegelrechner
Deutscher Mieterbund Mieterverein Leipzig e.V.
Der „Mieterverein Leipzig“ vertritt unter dem Dachverband „Deutscher Mieterbund“ Mieter:innen. Er macht mietrechtliche Beratung, ist dort aktiv, wo es ums Wohnen und Mieten geht und bietet zum Beispiel Informationsveranstaltungen zu mietrechtlichen Themen an.
Als Mitglied hat man Anspruch auf kostenfreie Rechtsberatung, der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 78 Euro. Mitglieder werden ab dem ersten Tag ihrer Mitgliedschaft vertreten, die Rechtsschutzversicherung der Mitglieder greift jedoch erst nach 3 Monaten, daher bietet es sich an, rechtzeitig Mitglied zu werden und nicht erst dann, wenn es eigentlich bereits zu spät ist. Auch eine Probemitgliedschaft für 3 Monate für 30 € ist möglich. Von der Stadt oder vom Jobcenter können Berechtigungsscheine für Beratungen vergeben werden.
Kontakt:
Beratung erfolgt in der Hans-Poeche-Str. 9, 04103 Leipzig
Telefon: 0341 / 21 31 277
E-Mail:
www.mieterverein-leipzig.de
Klicken Sie hier für diverse Fragen und Antworten zum “Mieterverein Leipzig”
Fragen und Antworten zum Deutscher Mieterbund Mieterverein Leipzig e.V.
Stimmt es, dass einige Anwält:innen des Mietervereins auch Vermieter:innen vertreten? Werden MieterIinnen darüber informiert? Könnte man das verhindern?
Die im Mieterverein angestellten Jurist:innen vertreten nicht vor Gericht. Der Mieterverein arbeitet jedoch auch mit Honoraranwält:innen zusammen. Diesen können und dürfen sie nicht vorschreiben, wen sie vertreten. Daher ist ein Verbot nicht möglich.
Es gibt einen Fall in Neustadt-Neuschönefeld, dort möchte der Vermieter “keine Ausländer” im Haus haben. Wohin können sich die Betroffenen einer derart diskriminierenden Vermietungspraxis wenden?
Ansprechpartner:in ist in jedem Fall die:der Diskriminierungsbeauftragte:r der Stadt Leipzig, allerdings muss der Sachverhalt bewiesen werden, dass ist häufig das Problem.
Mehr zum Antidiskriminierungsbüro: https://www.adb-sachsen.de/
Gibt es WG Mitgliedsbeiträge?
Ja, es gibt den Mitgliedsbeitrag für WGs, dieser liegt wie für sonstige Mitglieder auch bei 78 Euro. Pro Mitgliedschaft können max. 4 Personen der WG vertreten werden, zwei dieser Personen haben dann Anspruch auf Rechtsschutz.
Bis welche Streitsumme greift die Rechtsschutzversicherung?
Die Versicherung greift bis 25 000 Euro mit einer Selbstbeteiligung von 100 Euro.
Können sich Hausgemeinschaften gemeinsam beraten lassen? Und wenn nein, wie verhält es sich, wenn alle Mieter:innen des Hauses einen Mietvertrag gemeinsam haben?
Wenn alle Parteien im Haus einen gemeinsamen Mietvertrag haben, muss das im Einzelfall geprüft werden.
Macht es in außergerichtlichen Streitigkeiten erfahrungsgemäß einen großen Unterschied in der Wirksamkeit, ob man selbst ein Schreiben (belegt mit Rechtsprechung) an die Hausverwaltung schickt oder ein Schreiben über den DMB verschickt wird?
Eine generelle Antwort darauf gibt es nicht, aber Vermieter reagiert teilweise eher und/oder anders, wenn die Briefe vom Mieterverein kommen.
Welche Mittel bestehen, um die Vermietung zur Ausstellung einer Wohnungsgeberbescheinigung bzw. zum Ausstellen eines Mietvertrages/Nachtrages zu einem WG-Mietvertrag zu bewegen, wenn neu eingezogene Mieter*innen seit Monaten darauf warten und immer wieder vertröstet werden? Wie kann in solche Fällen verhindert werden, dass es zu Geldstrafen beim Ummelden auf dem Bürgeramt kommt?
Aus welchen Gründen darf der Vermieter eine Untervermietung verweigern?
Man hat nicht grundsätzlich Anspruch auf eine Untervermietung, erst wenn nach Einzug ein Anspruch entsteht bspw. durch Trennung. Wenn dann Vermieter nicht mitmacht, zur Not klagen.
Was ist wenn der Vermieter die Untermiete verweigert, mit dem Hinweis er möchte die “Familienkonstellation” kennenlernen? aus welchen Gründen kann er eine Untervermietung verweigern?
Familienkonstellation: kein grundsätzlicher Anspruch auf Untervermietung, erst wenn sich die Wohnsituation deutlich verändert hat.
Die Soziale Wohnhilfe vom Sozialamt Leipzig
Wohnberechtigungsschein
Die Abteilung Soziale Wohnhilfen fördert günstigen Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen (max. Netto-Einkommen ca. 13.800 Euro pro Jahr für Ein-Personen-Haushalt) mittels Wohnberechtigungsscheinen. Damit gilt für die entsprechenden Wohnungen eine Mietpreis- und Belegungsbindung für 15 Jahre. Die Stadt fördert die Wohnungen mit bis zu 20 Millionen Euro. Aktuell gibt es 300 Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein, bald werden 200 neue Wohnungen dazu kommen. Künftig will die Stadt pro Jahr 500 Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein schaffen.
Mehr Infos zum Wohnberechtigungsschein:
www.leipzig.de/wohnberechtigung
Kontakt:
E-Mail:
Telefon: 0341 / 123 9139
https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/aemter-und-behoerdengaenge/behoerden-und-dienstleistungen/dienststelle/soziale-wohnhilfen-505/
Fragen und Antworten zur Soziale Wohnhilfe und zum Wohnberechtigungsschein
Wieviele solche belegungsgebundenen Wohnungen gibt es denn in Leipzig?
300 Stück, bald kommen 200 neue dazu. In Zukunft soll es pro Jahr 500 neue Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein geben.
Wie lange ist die Wartezeit gerade auf eine Wohnung mit belegungsbindung?
Es gibt keine Wartezeit, aber bisher noch nicht viel Werbung, momentan passt das Spiel zwischen Angebot und Nachfrage ganz gut
Wieviele Personen mit Wohnberechtigungsschein gibt es?
Ca. 1000. Jedoch hätten 34% aller Leipziger Haushalte einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein.
Ca. 1000. Jedoch hätten 34% aller Leipziger Haushalte einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein.
Ca. 1000. Jedoch hätten 34% aller Leipziger Haushalte einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein.
Ca. 1000. Jedoch hätten 34% aller Leipziger Haushalte einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein.
Ein Wohnberechtigungsschein kostet 5€, wenn man ALG1 oder ALG2 bekommt ist er kostenlos
Bitte erläutern Sie wie man einkommensschwachen Personen zu einem betreuten Wohnen verhelfen kann? Die Mietpreis für betreutes Wohnen betragen oft um 8-10 €/qm
Es gibt Betreutes Wohnen mit WBS bei der WG Connewitz, ein weiteres Projekt ist in Planung. Grundsätzlich kann man kann nur bei Wohnungsneubau Einfluss nehmen und die sind häufig barrierearm und kosten daher mehr Geld im Bau.
Muss ich meine Bedürftigkeit jährlich Nachweisen? verliert man den Wohnberechtigungsschein und die Wohnung dann?
Wenn man einmal in der Wohnung wohnt, dann wohnt man drin, man muss nichts mehr nachweisen.
Was passiert nach 15 Jahren mit den mietpreisgebundenen Wohnungen?
Verlängerungen werden in Sachsen diskutiert. Auch bei Nichtverlängerung ist das Anheben der Mieten nur nach und nach an die ortsübliche Vergleichsmiete angepasst werden mit einer Kappungsgrenze von 15%
Gibt es im Leipziger Osten und in Schönefeld ein besonderes “Notfallgeschehen“ gegenüber anderen Stadtteilen?
Hier sind keine besonderen Auffälligkeiten vorhanden.
Wann kommt der neue Mietspiegel?
Es wird an dem aktuellen Mietspiegel gearbeitet, dieser soll bis 2021 veröffentlicht werden. Wenn Sie eine Aufforderung zum ausfüllen erhalten, Bitte nehmen Sie teil!
Hinweis zur Online-Befragung zum Mietspiegel: Durch eine reine online Befragung werden viele (und besonders von Verdrängung bedrohte) Gruppen ausgeschlossen.
Das Amt hat versucht Zugang barrierefrei zu gestalten, beispielsweise durch Zugang mit PCs, zusätzlich werden Beratungsstellen sensibilisiert und es gibt detaillierte Ausfüllhinweise.
Weitere Beratungsstellen zu den Themen Mieten und Wohnen in Leipzig
am letzten Donnerstag eines Monats von 12:00 – 13:00 Uhr
Augustusplatz 10
Leipzig, 04109
Telefon: 0341 / 97 108
https://stura.uni-leipzig.de/mietberatung
am 3. Mittwoch im Monat (anscheind gerade nicht aktiv)
Eisenbahnstraße 125
Leipzig, 04315
https://www.facebook.com/Miettreff-Leipziger-Osten-2015039158758657/
Jeden 3. Dienstag im Monat, 19 – 20 Uhr Brandstraße 1504277 Leipzig
Konradstraße 60 a
04315 Leipzig
Telefon: 0341 / 6888940
E-Mail:
https://if-leipzig.de/
Gemeinsam stark: Die Mietergemeinschaft Schönefelder Höfe
Die Mietergemeinschaft Schönefelder Höfe gibt es seit dem Jahr 2019. Gründungsimpuls war es die Interessen der Mieter:innen gegenüber der Vermietungsfirma „Vonvia“ zu vertreten und Probleme gemeinsam anzugehen. Ein Grund für den Zusammenschluss waren beispielsweise Klagen der Vonovia gegen Mieter:innen, welche kurz vor der Verhandlung wieder zurückgezogen wurden. Es gibt drei Arbeitsgruppen, die zu den Schwerpunkten Betriebskosten, Politik und Presse arbeiten. Als Erfolg wertet die Mietergemeinschaft Schönefelder Höfe ein Treffen mit Vonovia am 19. November 2019. Hier wurden Forderungen platziert und erste Änderungen erreicht. Weitere Aktionen, beispielsweise zum Thema Betriebskosten sind geplant.
Treffen:
Jeden ersten Montag im Monat um 18 Uhr in der „Poliklinik“, Taubestraße 2. (Wegen der Corona-Pandemie sind die Treffen derzeit ausgesetzt.)
Kontakt:
Telefon: 0163 / 96 01 93 1
E-Mail:
www.mietergemeinschaft-schoenefeld.de
Fragen und Antworten zur Mietergemeinschaft Schönefelder Höfe
Wie ist die altersmäßige Zusammensetzung der Meitergemeinschaft? und tauscht ihr euch mit ähnlichen Initiativen aus, bspw. Kottbusser Tor?
Junge Leute haben es angestoßen, aber viele Ältere sind jetzt aktiv dabei. Ziel ist es natürlich, sich auch mit anderen Interessengemeinschaften auszutauschen und zusammenzuarbeiten, insbesondere mit der Dresdner Initiative wollen wir uns austauschen. Auch mit den “Kottbussern” gab es einen Termin, leider kam uns vorher die Pandemie dazwischen, aber wir bleiben dran.
Hinweis eines Teilnehmers:
Über die Initiative Kottbusser Tor gibt es den tollen Film “Miete essen Seele auf”: https://www.youtube.com/watch?v=1Ee5sOgmjI0
Ich habe von einer Person die Beratungen macht, gehört, dass es besonders in Schönefeld bei Vonovia das Problem gibt, dass Mieter*innen die noch neu in Deutschland sind und noch nicht so gut mit deutschen Hausordnungen vertraut sind, schnell gekündigt werden bei kleinen Verstößen, die von Nachbar*innen angezeigt wurden. Habt ihr für dieses Problem einen Umgang, zum Beispiel mit den Nachbar*innen zu vermitteln?
Diese Probleme sind bisher nicht gezielt an die Teilnehmenden herangetreten worden, oder bekannt geworden, allerdings ergibt sich aus den Haustürgesprächen, dass Menschen mit Migrationshintergrund die gleichen Probleme mit dem Vermieter haben.
Barrierefreies Wohnen
In Leipzig gibt es zu wenig barrierefreie Wohnungen für den Bedarf. Es gibt allerdings die Möglichkeit den Umbau der eigenen Wohnung hin zu einer barrierefreien Wohnung fördern zu lassen. Den Umbau müssen Vermieter.innen dulden: Laut der sächsischen Landesbauordnung, §554 BGB „Mietrecht“, können Mieter:innen von Vermieter:innen den Umbau verlangen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt (Schwerbehindertenausweis).
Vermieter:innen können ihre Zustimmung von der Leistung einer angemessenen zusätzlichen Sicherheit für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands abhängig machen.
Im Folgenden wird eine kurze Übersicht zu Fördermöglichkeiten gegebn, außerdem wird auf Beratungsangebote innerhalb Leipzigs hingewiesen.
Fördermöglichkeiten
Allgemein gilt: eingeschränkte Menschen erhalten für Umbaumaßnahmen bis zu 4.000 € Förderung von der Pflegekasse. In Sachsen haben eingeschränkte Menschen sogar die Möglichkeit, im Rahmen des „Landesprogrammes Wohnanpassung“ von der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eine Förderung zu erhalten. Die Höhe der Zuwendung beträgt laut Förderrichtlinie der SAB „80 Prozent der unmittelbar für die förderfähigen Maßnahmen entstandenen Ausgaben einschließlich der Baunebenenkosten…“, maximal jedoch 8.000 € (10.000 € für Transfergeldempfänger):innen.
Wichtig ist zu beachten, dass eine Förderung nur genehmigt werden kann, solange das Vorhaben noch nicht begonnen wurde!
Eine weitere wichtige Voraussetzung ist beispielsweise die Wohnungsgröße. Ein Single-Haushalt darf nicht größer sein als 60 Quadratmeter, ein Zwei-Personen-Haushalt nicht größer als 80 Quadratmeter und für jede weitere im Haushalt lebende Person kommen immer 15 Quadratmeter dazu.
Hinweis
Die Förderung von Umbaumaßnahmen sollte zuerst bei der Pflegekasse beantragt werden. Sollten weitere Fördermittel beantragt werden müssen, kann dies bei der SAB gemacht werden. Jedoch muss davor erneut eine Förderung bei der Pflegekasse beantragt werden, die höchstwahrscheinlich abgelehnt wird. Erst mit dem Negativbescheid der Pflegekasse kann der Antrag bei der SAB gestellt werden, die 80 % bzw. bis zu 8.000 € der Umbaukosten übernimmt.
Anträge zu den Förderungen gibt es auch im Internet. Es wird allerdings stark empfohlen sich Unterstützung bei Beratungsstellen zu holen.
Beratungsstelle Wohnen und Soziales für ältere und/oder behinderte Menschen
Prager Str. 118-136
04317 Leipzig
Telefon: 0341 12345-69
E-Mail:
Beratungsangebot zur Wohnraumanpassung vom Behindertenverband Leipzig e.V.
⏰ Montag bis Freitag (nach Terminabsprache): 8:30 – 16:00 Uhr.
Tel.: 0341/ 30 65 221
https://behindertenverband-leipzig.de/projekte/wohnraumanpassung/
Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt
Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt und insbesondere rassistische Diskriminierung ist in Sachsen und Leipzig Realität und stellt ein Problem dar für Menschen, die auf der Suche nach einer Wohnung sind und dabei Benachteiligungen erleben. Ein ungewöhnlicher Name, ein fremder Pass oder das „falsche“ Aussehen können die Wohnungssuche sehr erschweren. Wie diese Grafik des Antidiskriminierungsbüros Sachsen zeigt, finden die meisten Fälle auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt statt:
Diskiminierung ist nach §19 AGG verboten! Das Diskriminerungsverbot erstreckt sich über folgende Bereiche:
- von der Anbahnung einer Vermietung
- über die Dauer des Mietverhältnisses
- bis zur Beendigung des Mietvertrages.
Diskriminierte Personen haben diese Rechtsansprüche:
- Unterlassung bzw. Beseitigung der Diskriminierung
- Schadensersatz und/ oder Entschädigung
- Es gibt kein Anspruch auf die Vermietung einer verweigerten Wohnung
- Rechtliche Ansprüche müssen innerhalb von zwei Monaten gegenüber der diskriminierungsverantworlichen Person/ Institution geltend gemacht werden
Tipps für Menschen, die von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt betroffen sind
- Teilen der Erfahrung mit anderen
- Gedächnisprotokoll anfertigen
- Ungleichbehandlung ansprechen und um Klärung des Vorfalls bitten
- Ansprechperson/ AGG Beschwerdestelle aufsuchen
- Beschwerdebrief schreiben
- Klagen
Handlungsmöglichkeiten für Ansprechpersonen
- Gedächtnisprotokoll: sammeln und strukturieren von Informationen
- Thematisieren von Diskriminierungserfahrungen
- Parteilichkeit
- Sondierung des Anliegens – was ist das Ziel?
- Ermöglichung der Betroffenen, eine informierte Entscheidung zu treffen
- Planung konkreter Interventionsmöglichkeiten: Verweisberatung
Beratungs- und Hilfsangebote zu Diskrimierung auf dem Wohnungsmarkt in Leipzig
Falls Sie von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt betroffen sind oder mit Menschen zutun haben, die darunter leiden, holen Sie sich Hilfe! Im Folgenden stellen wir Beratungs- und Hilfsangebote zu Diskrimierung auf dem Wohnungsmarkt in Leipzig vor.
Internationale Frauen Leipzig e.V: „Ankommen im Alltag – Migrant/-innen in Schönefeld“
Ziel des Projektes ist zum einen, durch direkte Unterstützungsangebote („Hilfe zur Selbsthilfe“) und niedrigschwellige Sprach- und Wissensvermittlung zum Thema „Alltag in Deutschland“ die Partizipation von Zugewanderten in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zu stärken. Zum anderen wird das Projekt durch interkulturelle Begegnungsangebote zu einer Stabilisierung bzw. Verbesserung des sozialen Klimas im Stadtteil beitragen.
Kontakt Schönefeld:
Adresse: Paul-Heyse-Straße 45, 04347 Leipzig, Im Innenhof
E-Mail:
Tel: 01522 / 46 72 641
Kontakt Volkmarsdorf:
Ansprechpartnerin: Dr. Anke Kästner
Adresse: Konradstraße 60a, 04315 Leipzig
E-Mail: 0341 / 68 88 940
www.if-leipzig.de
Kontaktstelle Wohnen
Die Kontaktstelle Wohnen unterstützt Geflüchtete dabei, in Leipzig und im Landkreis Leipzig eigenen Wohnraum zu finden und vermittelt ehrenamtliche Umzugslots:innen.
Die Kontaktstelle Wohnen übernimmt die Kommunikation mit VermieterInnen, begleitet zu Wohnungsbesichtigungen und Schlüsselübergabe und unterstützt bei Anträgen zur Mietkostenübernahme durch das jeweilige Amt. Außerdem beraten wir in unseren Sprechstunden Geflüchtete und MigrantInnen zu Themen rund um das Thema Wohnraumsuche.
Kontakt:
Offene Beratungssprechstunden: Dienstag 10–12 Uhr, Mittwoch 13–15 Uhr
Tel.: 0341 / 39 29 56 10
E-Mail:
www.kontaktstelle-wohnen.de
Malteser Hilfsdienst e.V. Stadtteilprojekt Gorkistraße 120
Ein Ort an dem Menschen Hilfe und Unterstützung bekommen oder selbst Hilfe anbieten können. Geplant sind: Nachhilfe für Kinder und Erwachsene, Sprach- u. Computerkurse, Kunst- u. Musikangebote, offene Sprechstunden, vermitteln weiterhin Patenschaften, Sprachtandems und individuelle Unterstützung – alles kostenlos.
Kontakt:
Adresse: Gorkistraße 120, 04347 Leipzig
E-mail:
facebook.com/gorkistrasse120
Antidiskriminierungsbüro Sachsen
Bei der Wohnungssuche, auf Arbeit, im Geschäft oder einer Behörde – wenn Menschen Diskriminierung erfahren, ist es gut, nicht allein da zu stehen. Das Antidiskriminierungsbüro Sachsen unterstützt Sie dabei, mit dem Erlebten umzugehen, und beraten Sie, wie Sie sich für Ihre Rechte stark machen können. Das AdB Sachsen unterhält Büros in Chemnitz, Dresden und Leipzig.
Hier hilft das Antidiskrimierungsbüro im konkreten Einzelfall weiter:
- Zuhören, Raum für Erfahrung geben
- Klären des Anliegens und guter Lösungen
- Informationen zu Rechten und Unterstüzungsmöglichkeiten
- Beschwerdebrief
- Gespräche, Bsp. Vermittlungsgespräche
- Unterstüzung bei Klage
- Öffentlichkeitsarbeit
Mit diesen Maßnahmen geht das AdB Sachsen gegen strukturelle Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkkt vor:
- Qualifizierte Antidiskriminierungsberatung: Einzelfallberatung & Begleitung (sachsenweit)
- Identifizierung und Abbau struktureller Problemlagen
- Sensibilisierung
- Testings
- Gespräche mit Verantwortlichen – Vertragliche Vereinbarungen
- Öffentlichkeitsarbeit
Kontakt Leipzig:
Adresse: Seeburgstraße 20, 04103 Leipzig
Tel: 0341 / 30 39 492
Termine: www.adb-sachsen.de
Obdachlosigkeit & Vorbeugung
Ob Mietschulden, vernachlässigte Pflichten oder Ärger mit den Nachbarn – immer wieder gibt es Situationen, die zu Wohnungsverlust und zu Obdachlosigkeit führen können. Auf dieser Seite werden verschiedene Beratungsangebote zur Prävention bzw. Hilfsangebote für obdachlose Menschen vorgestellt.
Ein Beratungsangebot zur Prävention: Die Wohnschule der LWB
Die Wohnschule der LWB ist ein Bildungsprojekt für junge Erstmieter, in dem durch kostenlose Workshops praktisches Wissen zu verschiedenen wohnrelevanten Themen erlernt werden kann, da ein Großteil der fristlos gekündigten Mietverträge junge Leute betrifft. Die häufigste Ursache sind zwar Mietschulden, aber auch vernachlässigte Pflichten und Ärger mit den Nachbarn spielen oft eine Rolle. Es wird angeregt, eine Wohnschule für Erwachsene als Vorbereitung auf die Rückkehr zu einem Mietverhältnis anzubieten.
Kontakt:
Telefon: 0151 16120044
E-Mail:
https://www.lwb.de/unternehmen/verantwortung/wohnschule
Die Soziale Wohnhilfe vom Sozialamt Leipzig
Die Abteilung Soziale Wohnhilfen des Sozialamts Leipzig unterstützt rund um das Thema Wohnen. Die Soziale Wohnhilfen unterstützt:
- wenn jemand in Gefahr ist die eigene Wohnung zu verlieren durch Mietschulden, Mittels Ratenzahlung, Miethilfe oder Gesprächen mit den Vermieter:innen wird dann versucht die Wohnung zu erhalten
- wenn Alleinstehende oder Familien von Obdachlosigkeit betroffen sind, unterstützt die Abteilung beim Finden einer Notunterkunft
- beim Finden von Wohnungen: Einkommensschwache Haushalte, Familien oder Alleinstehende werden unterstützt eine Wohnung zu finden
Kontakt:
E-Mail:
Telefon: 0341 / 123 9139
https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/aemter-und-behoerdengaenge/behoerden-und-dienstleistungen/dienststelle/soziale-wohnhilfen-505/
„Leipziger Obdach Plus“: Ein Hilfeangebot für obdachlose und wohnungslose Menschen
Mit dem Projekt „Leipziger Obdach Plus“ gibt es seit Frühjahr 2020 ein neues Beratungs- und Hilfeangebot für obdachlose und wohnungslose Menschen im Leipziger Osten und Nordosten. Das gemeinsame Projekt von der das BOOT gGmbH und dem Sozialamt der Stadt Leipzig bietet in geschützten Wohnraum für wohnungslose bzw. obdachlose Menschen mit einer psychischen Erkrankung bzw. auffälligem Verhalten. Diese Menschen konnten in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und Sozialpsychiatrie bislang nicht adäquat versorgt werden. Durch eine niedrigschwellige Betreuung mit geringem Veränderungsdruck und einem Wohnbereich mit überschaubaren Regeln und Anforderungen bietet das Leipziger Obdach Plus eine Alternative zu den bestehenden Angeboten für Wohnungslose. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation der Bewohner:innen, die Reduzierung der Krisenanfälligkeit und -häufigkeit und langfristig die Klärung einer dauerhaften Wohn- und Lebensperspektive.
Das Team vor Ort besteht aus zwei Dipl. Sozialpädagog*innen/Sozialarbeiter*innen, einer Ergotherapeutin sowie einer Fachkraft für Hauswirtschaft und Pflege, die sich regelmäßig fortbilden und gute Verbindung zu anderen sozialen Einrichtungen, Kliniken, niedergelassenen Fachärzten und Therapeuten sowie den zuständigen Behörden halten.
- Im Rahmen des Projekts wird angeboten:
- Insgesamt zehn Plätze: zwei Einzelwohnungen und vier Wohngemeinschaften
- Notfallausstattung an Wäsche und Hygieneartikeln
- Gemeinschaftsraum im Erdgeschoss mit festen Öffnungszeiten zur Nutzung von Waschmaschine, Telefon, PC, Frühstücksangebot o. ä.
- Regelmäßige Kontaktangebote durch die Mitarbeiter*innen
- Unterstützung bei der Suche nach Wohnraum
- Vermittlung zu weiterführenden Hilfen
- Individuelle Unterstützung bei lebenspraktischen Anforderungen und Training von Alltagskompetenzen
- Begleitung zu Ämtern und Behörden
- Krisenintervention und Krisenbegleitung
Für eine Aufnahme ist zunächst ein Anfragebogen beim Sozialamt zu stellen. Eine Steuerungsgruppe entscheidet dann über eine mögliche Aufnahme in Form einer Einweisungsverfügung. Es wird keine Facharztanbindung oder Hilfeplanung vorausgesetzt. Im Verlauf wird innerhalb der Steuerungsgruppe auch über die Ausgestaltung und ggf. Verlängerung der Hilfe diskutiert und entschieden.
Kontakt:
Leipziger Obdach Plus
Kieler Straße 61, 04357 Leipzig
Straßenbahn 9 / Bus 70 & 80 bis Mockau Post, 5 Min. zu Fuß)
Tel.: 0341 39295245
E-Mail:
Energieberatung und Stromsparcheck
Immer wieder geraten Menschen durch Energiekosten in finanzielle Notlagen, sei es durch mangelndes Wissen beim Energiesparen, durch ein geringes Einkommen oder auch, dass nach einem neuen Einzug noch keine Rechnung als Bezugsgröße vorliegt. Durch die Pandemie-Situation werden für die Haushalte deutlich steigende Energiekosten erwartet, entsprechend wird es 2021 deutlich mehr Schuldner:innen-Fälle geben bedingt durch Kurzarbeit, Insolvenzen, etc.
Im Folgenden werden Beratungsangebote zum Energiesparen vorgestellt. Hilfsangebote für Menschen, die durch Schulden von der Obdachlosigkeit bedroht sind können hier gefunden werden: Obdachlosigkeit & Vorbeugung
Verbraucherzentrale:
Die Verbraucherzentrale bietet viele Beratungsmöglichkeiten an, darunter auch kostenfreie Energieberatung sowie Schuldnerberatung. Zum Thema Energiekosten (Strom, Wasser, Heizung usw.) können Sie sich alle 14 Tage vor Ort in der Elisabethstraße 7 beraten lassen (Projekt „Verbraucher Stärken im Quartier“).
Ein kostenloser Energie-Check ist auch vor Ort in Ihrer Wohnung möglich. Die Schuldnerberatung soll hier ab 2021 möglich sein.
Ansonsten finden Sie Ihre Ansprechpartner:innen regelmäßig in der Katharinenstr. 17, 04109 Leipzig.
Caritas Stromspar-Check
Die Caritas bietet einen Stromspar-Check an, der für Leipzig-Pass-Inhaber kostenfrei ist. Dabei wird jeder elektrische Verbraucher vor Ort angesehen, es werden Messungen zum Verbrauch gemacht und Soforthilfen angeboten (z.B. Schaltertechnik, LED-Lampen, …). Für den Tausch eines alten gegen einen neuen Kühlschrank kann für Leipzig-Pass-Inhaber und Wohngeld-Berechtigte ein Gutschein über 100 Euro ausgegeben werden. Im Durchschnitt werden so in den Wohnungen 126 Euro pro Jahr gespart, bzw. 219 Euro inkl. Kühlschrank-Tausch.
Kontakt:
Ansprechpartner: Thomas Nitschke
Telefon. 0341 96361-57
E-Mail:
Internetseite: https://www.caritas-leipzig.de/hilfeundberatung/sozialenotlagen/stromsparcheck/